Qualitätskontrolle Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind verpflichtet, sich einer Qualitätskontrolle zu unterziehen, wenn sie gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen (§ 57a Abs. 1 WPO). Gegenstand der Qualitätskontrolle ist das Qualitätssicherungssystem der WP-Praxis für gesetzliche Abschlussprüfungen (§ 57 Abs. 2 WPO).
Die Qualitätskontrolle findet regelmäßig alle sechs Jahre statt; der Zeitpunkt, bis zu dem sie durchzuführen ist, wird von der Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) der WPK jeweils festgesetzt und der Praxis bekannt gegeben.
Die Qualitätskontrolle wird durch bei der WPK registrierte Berufsangehörige (Prüfer für Qualitätskontrolle – PfQK) in eigener Praxis oder durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit entsprechender Qualifikation durchgeführt. Der PfQK berichtet an die KfQK.
Arend Overhoff ist als Prüfer für Qualitätskontrolle gem. § 57a Abs. 3 WPO in das Berufsregister der WPK eingetragen.
Neben umfangreicher eigener Prüfungstätigkeit in einer großen WP-Gesellschaft führte Arend Overhoff jahrzehntelang prüfungsbegleitend Berichtskritiken und andere qualitätssichernde Maßnahmen bei von Kollegen betreuten Aufträgen durch. Zur Vorbereitung nahezu jährlich stattfindender externer und interner Qualitätsreviews begleitete Arend Overhoff die Vorbereitung auftragsbezogener Arbeitspapiere und übergeordneter Dokumentationen einerseits im eigenen Bereich und andererseits innerhalb der Arbeitsgruppe. Arend Overhoff führte Qualitätsreviews auf regionaler, überregionaler und internationaler Ebene leitend durch.
Im Zuge eigener Prüfungstätigkeit mittelständischer Mandate in eigener Praxis fokussiert Arend Overhoff die „in größerem Umfeld“ erlangten Erfahrungen und Erkenntnisse auf das durch WPO und übrige Quellen für die mittelständische Praxis vorgegebene, notwendige Mindestmaß und spiegelt sie ständig im Kontakt zu anderen mittelständischen Berufsträgern.
Arend Overhoff ist damit vertraut mit den Notwendigkeiten der kleinen Praxis, deren Anforderungen sich gelegentlich aus der „Praxis der Großen“ ableiten. Aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung in der Prüfung (und Beratung) von mittelständischen Mandaten aus Handel und Produktion ist er fokussiert auf die Anforderungen von Qualitätssicherungssystemen von Einzelpraxen sowie von kleineren und mittleren Berufsträger-Praxen. Sehr gern steht er auch für die Vorbereitung von Reviews zur Verfügung.
Aufgrund jahreslanger Tätigkeit als PfQK hat Arend Overhoff im Rahmen der Durchführung zahlreicher Peer Reviews nahezu alle verbreitet in berufsständischer Nutzung befindlichen Doku-Tools kennengelernt und mit ihnen „online“ im Zuge von Durchsichten gearbeitet.
Im Zuge einer Mitwirkung an einem Peer Review einer der größten WP-Gesellschaften hat Arend Overhoff darüber hinaus Prüfungs- und Collaboration-Tools internationaler WP-Gesellschaften kennengelernt und damit gearbeitet.
In eigener Praxis, für die selbst durchgeführten Pflichtprüfungen hat Arend Overhoff in seiner letzten QK-Periode sechs Jahre lang das Doku-Tool DATEV AP Comfort genutzt. Seit Abschluss seines letzten Peer Reviews verwendet Arend Overhoff die CaseWare App Claudia zur Doku seiner eigenen Pflichtprüfungen.
Gern ist auch eine Unterstützung bei Auswahl und Einarbeitung in die (unterschiedlichen) Prüfungssysteme praxisorientiert möglich.
Arend Overhoff führt die Qualitätskontrolle in eigener Person und persönlich „auf Augenhöhe“ mit den Berufskollegen durch. Aufgrund seiner Erfahrung in eigener Praxis gelingt es ihm insbesondere für kleinere Einheiten, die Notwendigkeiten der berufsständischen Regelungen „mit Augenmaß“ und in Hinblick auf das in kleineren Einheiten Erforderliche und Leistbare zu fokussieren. Er verfolgt dabei einen beratungsorientierten Ansatz mit Formulierung von Verbesserungsvorschlägen, die der Komplexität und Struktur der geprüften Praxis entsprechen.
Gern bietet Arend Overhoff Ihnen den Review in Ihrer Praxis zu einem auf das Notwendige fokussierten Budget und auf Basis eines der mittelständischen Praxis erwachsenen Honorarsatzes an. Grundlage sind dabei Ihre Angaben zu Ihrer Praxis, Ihrer Prüfungstätigkeit und der von Ihnen geleisteten Vorarbeit. Gemeinsam mit Ihnen wird die Vorgehensweise und die Notwendigkeit der zeitlichen Involvierung im Rahmen der Qualitätskontrolle erarbeitet, aus der sich das Honorarangebot ableitet.
Sehr gern führt Arend Overhoff Qualitätsreviews im Umfeld der Düsseldorfer Kanzlei aber auch weit darüberhinausgehend durch. Da wesentliche Teile der Arbeiten in der beruflichen Niederlassung verrichtet werden, können die Tätigkeiten in Ihren Räumlichkeiten zeitlich begrenzt werden.
Das Gebiet der geografischen Tätigkeit von Arend Overhoff beinhaltet dabei NRW, geht jedoch darüber auch weit hinaus. Sehr gern könnten die Rahmenbedingungen einer Auftragsannahme persönlich besprochen werden.
Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung in der Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfung.
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