Wirtschaftsprüfung: Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht
mittelständischer oder mittelgroßer GmbHs

Wirtschaftsprüfung

Als Unternehmenslenker einer mittelständischen, vielleicht personen- oder familienorientierten GmbH, ist es Ihnen bedeutsam, die Erfolge Ihres Geschäfts nur soweit als unbedingt notwendig in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Jedoch sind auch „nicht mehr ganz kleine GmbHs“ verpflichtet, ihren Jahresabschluss um einen Lagebericht zu ergänzen und beides „extern“ durch einen Wirtschaftsprüfer (oder ggfs. vBP) prüfen zu lassen. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Prüfung dabei, Ihre Angaben entsprechend auszurichten: „So wenig wie möglich und so viel wie nötig …“

Die Prüfung Ihres Jahresabschlusses ist für uns eine die Steuerberatung ergänzende Leistung, die vom Gesetzgeber von Unternehmen mit nachhaltigen Umsatzerlösen von mehr als 12 Mio. € p.a. und nachhaltig mehr als 50 Arbeitsverhältnissen oder einer nachhaltigen Bilanzsumme von mehr als 6 Mio. € zusätzlich gefordert wird. Wir sind ausschließlich prüfend und nicht steuerberatend tätig, Ihren (bisherigen) Steuerberater benötigen Sie also weiterhin. Wir verfügen in unserer Wirtschaftsprüfungskanzlei weder über eine „Finanzbuchhaltungs- oder Lohnbuchhaltungsabteilung“ noch sind wir im Verbund mit anderen Steuerberatern tätig, die diese Aufgaben übernehmen könnten.

Der von einem Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigten Buchprüfer geprüfte Jahresabschluss nebst Lagebericht muss spätestens innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag nebst Lagebericht im elektronischen Bundesanzeiger, allgemein einsehbar unter www.unternehmensregister.de oder www.bundesanzeiger.de, hinterlegt werden. Von der Prüfung Ihres Jahresabschlusses ausgeschlossen sind WP/vBP, die Sie bei der Aufstellung Ihres Jahresabschlusses maßgeblich unterstützt haben, also regelmäßig Ihr bilanzierender Steuerberater/vBP oder ein WP/vBP, die mit diesem im Verbund tätig ist. Der durch den WP/vBP erteilte Bestätigungsvermerk ist der Veröffentlichung im Internet im Wortlaut beizufügen.

Ansatzpunkt unserer Prüfung ist „Ihr Geschäft“, also die Betriebstätigkeit Ihres Unternehmens, sei es eine (industrielle oder handwerkliche) Produktion, ein Handels- oder ein Dienstleistungsunternehmen und wie Sie mit den Chancen und Risiken Ihrer Branche umgehen. Ausgehend von einer diesbezüglichen Einschätzung Ihrer (Kern-) Prozesse und Kontrollen beginnen wir unsere Prüfungstätigkeit, die in einem nächsten Schritt auch die Jahreswerte Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung sowie Ihrer Bilanz einschließt. Weitere Prüfungsbestandteile sind der Anhang sowie der Lagebericht, der ein „zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ Ihres Unternehmens darstellen muss und auch die künftigen Chancen und Risiken sachgerecht abbilden muss. Gern erlauben wir uns, Ihnen die von uns im Verlaufe unserer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse zu Prozessen, Abläufen, Chancen und Risiken als „Blick von außen“ knapp zu präsentieren, um Ihnen Anregungen für die zukünftige Ausrichtung Ihres Unternehmens zu geben.

Wir verfügen über eine mehr als 25-jährige Prüfungserfahrung bei produzierenden Unternehmen, Unternehmen des Handels sowie Dienstleistungsunternehmen nahezu aller Betriebsgrößen. Die jährlichen Umsatzerlöse der von uns bisher betreuten Unternehmen lagen in einem Bereich zwischen weniger als einer Million € bis spürbar über einer Milliarde €, jeweils kombiniert mit einer der Leistung und Geschäftstätigkeit entsprechenden Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl. Diese Erfahrung ermöglicht es uns, auch im Zeitalter der (berufsüblich zwingenden externen) Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer einen stringenten, „schlanken“ Ansatz von Prüfungsdurchführung und Prüfungsdokumentation zu finden, zu Ihrem Nutzen, denn „die beste Jahresabschlussprüfung ist die, die der Unternehmensleiter (fast) nicht merkt“.

„So wenig wie möglich, so viel wie nötig …“

bei der Offenlegung im Internet, bei den Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht,

Belastung durch Prüferanfragen im Verlaufe der Prüfung, Anpassungen im Verfahrensablauf nach Abschluss der Prüfung

  • Wirtschaftsprüfer
  • Offenlegung
  • Lagebericht
  • Anhang
  • Bilanz
  • Mittelgrosse GmbH
  • Jahresabschlussprüfung
  • Bestätigungsvermerk
  • KPI
  • Bundesanzeiger

ao-WP ist als gesetzlicher Abschlussprüfer in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen und nimmt am System der Qualitätskontrolle der WPK teil.

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Arend Overhoff ist als Prüfer für Qualitätskontrolle gem. § 57a Abs. 3 WPO in das Berufsregister der WPK eingetragen.

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