Wirtschaftsmediation:
Diskrete, zeitnahe Konfliktlösung
außerhalb der Gerichtsbarkeit

Wirtschaftsmediation

Gibt es in Ihrem Unternehmen ungelöste Probleme mit Lieferanten, mit Kunden, zwischen Ihnen und anderen Gesellschaftern? Gibt es unterschiedliche Auffassungen im oder zum Beirat oder Aufsichtsrat? Gibt es Fragen bei einem Gesellschafterwechsel oder einer Unternehmensnachfolge oder bestehen ungelöste Probleme aufgrund von Umstrukturierungen oder Organisationsänderungen? An welche anderen Konfliktfälle denken Sie?

Mediation ist ein freiwilliges außergerichtliches Verfahren zur Regelung von Konflikten. Ein allparteilicher Mediator unterstützt die Konfliktparteien dabei, auf der Grundlage ihrer jeweiligen Interessen und Bedürfnisse selbst Lösungen zu entwickeln. Ziel der Mediation ist es, dass die Parteien eine Vereinbarung schließen, die den Konflikt dauerhaft löst.

Eine der wichtigsten Grundprinzipien der Mediation ist die „Allparteilichkeit“, also dass der Mediator allen (beiden) Parteien in gleicher Weise verpflichtet ist und „in der Mitte steht“. Der Mediator vermittelt zwischen den (beiden) Parteien und unterstützt die Parteien in einem geordneten Verfahrensablauf, Ihre gegenseitigen Interessen kennen zu lernen und darauf aufbauend eine Lösung des Konflikts zu finden und zu vereinbaren.

Die in der Mediation besprochenen Inhalte werden auf Wunsch der Parteien sowohl von den Konfliktparteien als auch vom Mediator vertraulich behandelt. Gemeinsam verpflichten sich die Parteien in der Regel im Mediationsvertrag dazu, die im Verfahren erhaltenen Informationen nicht in anderen Zusammenhängen gegen die andere Seite zu verwenden.

”Die Gefahr liegt im Verzug” gilt oft im Wirtschaftsleben. Ein Konflikt, der eskaliert, mündet oft in eine Auseinandersetzung zunächst mit, später auch zwischen den beauftragten Rechtsberatern und nicht selten auch in einen gerichtlichen Prozess. Zumindest in zeitlicher Hinsicht ist damit der Konflikt kaum noch beherrschbar. Nicht selten zerstört dieses „Verfahren“ die Geschäftsbeziehung nachhaltig, also im (fast) besten Fall gilt: „Geld da, Kunde weg.“

In Abhängigkeit von der Kooperationsbereitschaft der (beiden) Parteien kann bei einer Mediation die Interessenklärung und die nachfolgende Erarbeitung der Konfliktlösung zeitlich selbst gesteuert und damit durchaus zeitnah erfolgen. Grundlage der Konfliktlösung ist dabei ein „Miteinander“ und ein gegenseitiges „Verstehen“, die eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung im Sinne beider Parteien oftmals ermöglicht.

In Konflikten beharrt jede Partei oftmals auf ihrer jeweiligen Position, also Ihrer Meinung, wie der Konflikt (einzig) zu lösen ist. Erst wenn die (beiden) Parteien im Rahmen des Mediationsverfahrens verfolgen, wie der Mediator die (oft verborgenen) Interessen der Gegenpartei herausarbeitet, ergibt sich in Kenntnis dieser allseitigen Interessen die Möglichkeit, den Konflikt „im Sinne beider Parteien“ einvernehmlich zu lösen. Oft ermöglicht das erlangte gegenseitige Verständnis eine Intensivierung der zuvor gefährdeten Geschäftsbeziehung.

ao-WP als neutraler Vermittler zwischen Ihnen und einem Geschäftspartner oder einer Person(engruppe) in Ihrem Unternehmen.  ao-WP hilft beiden Parteien, ihre jeweilige Position in Richtung auf eine gemeinsame Lösung anzupassen.  Die Mediation hilft, den Konflikt zeitnah und unter Fortführung der Geschäftsbeziehung diskret und zügig beizulegen.

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  • Sparring Partner
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ao-WP ist als gesetzlicher Abschlussprüfer in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen und nimmt am System der Qualitätskontrolle der WPK teil.

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Arend Overhoff ist als Prüfer für Qualitätskontrolle gem. § 57a Abs. 3 WPO in das Berufsregister der WPK eingetragen.

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